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Unterdrückte Klage
Justiz - Eine Afrikanerin zeigte einen Wachdienstler wegen Vergewaltigung an. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen ein. Nun entschied das Oberlandesgericht: Die Causa gehört vor Gericht.
('PROFIL' vom 06.09.2004)
Von Edith Meinhart
'Elaine B. (Name von der Redaktion geändert) hört viel zu und redet wenig. Sie habe „die Wahrheit gesagt“,sagt die Kamerunerin auf französisch, deshalb sei sie „froh, dass der österreichische Staat mir endlich glaubt“. Die Afrikanerin sitzt in einem Büro in der Wiener Innenstadt und läßt sich erklären, was es bedeutet, daß das Oberlandesgericht ihrer Subsidiaranklage nicht nur Folge leistete – sondern den Beschuldigten auch gleich in den Anklagestand versetzte. „Das ist ein Ereignis mit absolutem Seltentheitswert“, sagt der Wiener Anwalt Wolfgang Rainer. Und da lächelt seine Mandantin zum ersten Mal: „Ich bin sehr zufrieden.“
Verfahren eingestellt. Sie hat dazu allen Grund. Die Entscheidung der OLG-Richter ist in der Tat unüblich. Etwas ungewöhnlich ist auch das Verhalten der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, die das Strafverfahren Mitte März eingstellt hatte. Justizinsider meinen, nach der OLG-Entscheidung läge es nahe, dass die Staatsanwaltschaft die Causa wieder an sich zieht. Von Gesetzes wegen ist sie dazu aber nicht verpflichtet. Der Leitende Staatsanwalt Werner Nussbamer läßt sich noch Zeit zum Überlegen: „Wir prüfen das.“ Auch die Justizministerin hält sich zurück. Auf die Frage, ob sie von ihrem Weisungsrecht Gebrauch machen werde, sollte die Staatsanwaltschaft nicht von sich aus tätig werden, sagt ihr Pressesprecher Martin Standl: „Die Justizministerin erteilt grundsätlich keine Weisungen.“
Das bedeutet, daß das Prozessrisiko bis auf weiteres beim Opfer der angeblichen Vergewaltigung bleibt.
Februar dieses Jahres hatte Elaine B. beim Gendarmerieposten in Traiskirchen Anzeige erstattet. Ein im Flüchtlingslager beschäftigter privater Wachmann habe sie in der Nacht zum 15. Jänner, so erzählte sie den Beamten, in einem Zimmer eingesperrt und vergewaltigt. Falls sie jemandem von dem Vorfall erzähle, soll der Mann nach der Tat gedroht haben, werde er sie umbringen. Für den Verdächtigen gilt bis zu seiner rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Wenige Tage, bevor die Afrikanerin sich den Gendarmen anvertraute, war bei der Caritas ein anonymes e-mail eingetroffen. Darin klagten Bewohnerinnen des Hauses 8 im Flüchtlingslager Traiskirchen, wo allein stehende Frauen untergebracht sind, über sexuelle Übergriffe. „Please care for us“, flehten die Verfasserinnen. Beamte der Kriminalabteilung Niederösterreich rückten aus, stießen jedoch auf eine Mauer des Schweigens. Ein Ermittler sagte damals zu profil: „Niemand weiß etwas, niemand hat etwas gesehen.“
Elaine B. blieb die Einzige, die eine konkrete, schwere Anschuldigung zu Protokoll gab. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt nahm daraufhin die Ermittlungen auf, stellte das Verfahren jedoch Mitte März ohne Angabe von Gründen ein. Der Wiener Anwalt Wolfgang Rainer, der Elaine B. vertritt, war perplex: „Von der Aktenlage her war es völlig unverständlich, daß der Verdächtige sich nicht vor einem Gericht verantworten sollte.“ Also reichte das Anwaltsbüro im Namen seiner Mandantin einen Subsidiarantrag beim Landesgericht ein.
Das Opfer zahlt. Rechtlich gesprochen, hatten die OLG-Richter lediglich zu prüfen, ob die Verdachtslage ausreicht, den Wachmann einer privaten Sicherheitsfirma anzuklagen, also „eine höhere Wahrscheinlichkeit für den Schuldspruch als für einen Freispruch spricht“. Diese Frage hat das OLG nun bejaht - „und zwar in einer Deutlichkeit, die nichts zu wünschen übrig lässt“, so Rainer. Jetzt muß die behauptete Vergewaltigung doch vor einem Schöffengericht verhandelt werden.
Der Haken: Angeklagt wird die Causa nicht von der Staatsanwaltschaft, sondern vom Opfer der angeblichen Vergewaltigung. Dieses muß auch für die Kosten aufkommen. Laut Tarif schlägt die erste halbe Verhandlungsstunde vor einem Schöffengericht mit rund 800 Euro zu Buche, jede weitere halbe Stunde kostet knapp 400 Euro.
Die Staatsanwaltschaft kann die Causa jederzeit an sich ziehen, ist dazu aber nicht verpflichtet. Mittwoch vergangener Woche wandte sich Anwalt Rainer deshalb mit einem schriftlichen Ersuchen an die Justizministerin. Diese möge, so heißt es darin, „in Ausübung ihres Weisungsrechts darauf hinwirken, daß die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt die gerichtliche Verfolgung des Beschuldigten wieder übernimmt“. Schließlich handle es sich bei dem angeklagten Tatbestand um ein Offizialdelikt, es sei nicht einzusehen, daß dafür nicht der Staat, sondern die Kamerunerin haften soll.'
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Stoisits: Miklautsch soll Weisung im Fall von mutmaßlichem
Traiskirchner Vergewaltigungsopfer erteilen
Utl.: Opfer wird sonst mit vollem Kostenrisiko allein gelassen
Wien (OTS) - 'Im Fall der Verfolgung der mutmaßlichen
Vergewaltigung einer Asylwerberin in der Flüchtlingsbetreuungsstelle
Traiskirchen ist es sehr verwunderlich, warum Justizministerin
Miklautsch die Erteilung einer Weisung zur Verfolgung der Sache durch
die Staatsanwaltschaft verweigert', stellt Terezija Stoisits,
Menschenrechts- und Justizsprecherin der Grünen, fest. Immerhin
hätten die Regierungsfraktionen während der Verhandlungen zur
Strafprozessreform darauf beharrt, daß das Weisungsrecht der
Justizministerin erhalten bleibt.
Es wäre nur konsequent, wenn die Justizministerin, deren Fraktion so
stark für ein Weisungsrecht eingetreten ist, nun davon Gebrauch
macht. Denn sonst würden die Verfahrenskosten nach der Einstellung
des Strafverfahrens auf dem mutmaßlichen Gewaltopfer lasten. Das ist
nicht im Sinne von mehr Opferrechten, insbesondere bei mutmaßlichen
Gewaltvergehen. 'Der Fall würde auch im Fall einer Weisungserteilung
von unabhängigen Gerichten geklärt werden. Umso unverständlicher ist
die Verweigerung der Weisungserteilung durch Ministerin Miklautsch',
so Stoisits.
Anläßlich dieses Falles fordert Stoisits die frühere Inkraftsetzung
von Regelungen wie Mindestteilnahmerechte am Verfahren vor allem für
mutmaßliche Gewaltopfer, die erst mit der neuen Strafprozessreform ab
2008 in Kraft treten sollen.
Rückfragehinweis:
Die Grünen, Tel.: +43-1 40110-6697, presse@gruene.at
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