Thema: Traiskirchen - Vergewaltigung einer Asylwerberin
 
GV mit einer Negerin

JUSTIZ Eine Afrikanerin zeigt einen Wachmann wegen Vergewaltigung an. Der Fall wird zum Politikum, weil er beschämende Zustände im Lager Traiskirchen enthüllt. Ein Jahr später steht nur noch das Opfer vor Gericht - wegen Verleumdung. Die Protokolle eines Justizskandals.

(von Florian KLENK - „Falter“ vom 11.05.2005)


Und sie dachte schon, in Sicherheit zu sein. Elaine B. hatte Mißhandlungen durch die Polizisten Kameruns erlebt, deren Tritte in den Unterleib, “stinkende, feuchte Zellen“, in die man sie mit 18 anderen Frauen einsperrte, weil sie für ihren von den Behörden verschleppten Sohn demonstrierte. Sie hatte die Flucht im Containerschiff überstanden, bei der sie “fast verrückt wurde“, weil sie auf hoher See “nicht mehr wußte, ob es draußen Tag oder Nacht war“. Sie stand schließlich nach einer tagelangen LKW-Fahrt plötzlich in Wien und “rundherum waren auf einmal nur Weiße“. Sie dachte, in Sicherheit zu sein. Österreich in Gestalt des sonst so strengen Bundesasylamtes gewährte ihr schnell und unbürokratisch Asyl - so gut dokumentiert war ihr Fall.

Doch jetzt zeigt dieses Land seine andere Seite. Elaine B., 35, Geschäftsfrau, gepflegtes Auftreten, Mutter dreier Kinder, hält sich beim Interview an ihrer Handtasche fest, wird immer wieder von Heulkrämpfen geschüttelt, sagt ihr Leben sei Dreck, sie könne den Behörden hier nicht mehr vertrauen, weil die sie wie eine Lügnerin und Prostituierte behandeln.

Elaine B., sorgte vergangenes Jahr für mediales Aufsehen, weil sie als erste Asylwerberin einen stockbesoffenen Wachmann anzeigte, der sie im Lager Traiskirchen unter Ausnützung seiner Autorität vergewaltigt haben soll. Jetzt wird ihr der Prozeß wegen Verleumdung gemacht. Ein paar Landsleute aus Kamerun, der engagierte Rechtsanwalt Wolfgang Rainer und sein Mitarbeiter Roland Hermann stehen ihr dieser Tage noch bei. “Sonst hätte ich mich umgebracht“, sagt Elaine.

Man weiß gar nicht, wo man in diesem Fall zuerst anfangen soll. Beim damaligen Innenminister Ernst Strasser, der während des laufenden Verfahrens vor dem Nationalrat erklärte, daß die Vorwürfe der Frau “haltlos“ seien? Bei der von ihm eingesetzten Firma European Homecare, die das Lager Traiskirchen angeblich viel billiger als die Caritas verwaltet ? in Wahrheit aber Subfirmen mit besoffenen Nachtwächtern einsetzte, die wegen sexueller Übergriffe entlassen werden mußten? Bei Lagerleiter Franz Sch., der zu den sexuellen Übregriffen in den Waschräumen des Frauenhauses später vor Gericht sagen wird: “Nach unserem Informationsstand ist das etwas, das sehr häufig vorkommt und wo sich niemand daran stößt?“ Bei Richterin Ingeborg K, die am Ende des Dramas den Verdacht nicht mehr “entkräften“ wollte, daß Elaine B. nur eine “Prostituierte“ sei - obwohl nicht einmal der angeklagte Wachmann solches behauptete?

Zurück ins Frühjahr 2004 Traiskirchen ist mit 1000 Asylwerbern völlig überfüllt. Täglich kommen hundert dazu. Das Innenministerium steht unter politischen Druck und diskreditiert die Caritas. Wachleute werden später vor Gericht aussagen, daß man Asylwerberinnen für schnellen Sex bezahlen konnte. Sie werden auch von Zuhältern berichten, die mit ihren Wägen vors Lager rollten. Die sexuelle Ausbeutung dürfte unerträglich gewesen sein. Eine profil-Journalistin veröffentlichte in einer Artikelserie ein Email und die Aussagen mehrerer Frauen, die über sexuelle Übergriffe seitens der Wachleute klagten. “Please care for us!”, flehten die Frauen . Das Innenministerium versicherte damals, die Polizei stoße auf eine “Mauer des Schweigens“.

Zu jener Zeit verlangte Elaine B. aus Kamerun den Chef der Traiskirchner Gendarmerie zu sprechen. Sie legte einen zerrissenen roten Slip auf den Wachzimmertisch und sie schilderte “unter Tränen“, wie ihr ein betrunkener Wachmann tagelang nachgestiegen sei, wie dieser auf seine Uniform gedeutet habe, wie er ihr gedroht habe, sie aus dem Lager zu werfen und ihr die Kehle durchzuschneiden. Eines Nachts sei er ins Zimmer geschlichen, habe das Licht angeknipst und sie zum Mitkommen aufgefordert. Elaine B., damals noch ohne Asyl, fürchtete seine Autorität, band sich ein Handtuch um, folgte dem Uniformierten ins Büro, in dem ein Bett und eine Küchenrolle stehen. Die hatte der Wachmann vorbereitet, um “hineinzuspritzen“, wie er später zugeben wird. “Ich wußte zunächst nicht, was der Mann von mir wollte. Ich dachte, ich hatte etwas verbrochen. Doch hier in diesem Zimmer war mir klar, daß er mich vergewaltigen wollte“, sagte Elaine B.. Sie roch seine Fahne, sie wagte nicht zu schreien.

Die gläubige Christin aus Kamerun wird die Tat noch mehrmals bis ins kleinste intimste Detail schildern müssen und sich dabei nie widersprechen. Sie erzählt minutiös, wie der Mann die Tür abgeschlossen und den Schlüssel abgezogen hatte. Sie berichtet von den nachfolgenden Schmerzen im Unterleib, wie sie sich wochenlang mit warmen Wasser wusch. Sie erkennt den Wachmann auf einem Foto sofort wieder. Die Beamten vermerken im Protokoll, daß Elaine B. verstört wirke. “Für uns hat es keinen Zweifel gegeben, daß es so gewesen ist, wie sie es angegeben hat. Die Frau war eingeschüchtert und hat sich recht ängstlich gegeben“, wird sich der in der Sache ermittelnde Bezirksinspektor Wolfgang Sch. ein Jahr später vor Gericht erinnern. Seine Aussage wird ebenso untergehen, wie das Opfer.

Es passieren verstörende Fehler. Beim ersten Verhör in der Wachstube findet sich kein ausgebildeter Dolmetscher, außerdem wird die traumatisierte Frau zuerst von einem Mann vernommen. Die Polizisten nennen Elaine B. in den Protokollen manchmal nicht beim Namen, sondern bezeichnen sie als “die Negerin“. Immer wieder wird sie mit Prostitution in Zusammenhang gebracht.

Heinrich P., 48, wird als mutmaßlicher Täter ausgeforscht. Der gelernte Maurer mit dem dicken Schnurrbart, sagt beim ersten Verhör: “Ich hatte keinen Sex mit der Negerin“. Bei der nächsten Einvernahme erinnert er sich besser: “Es kann sein, daß der GV mit der Negerin stattgefunden hat. Ich habe zuvor 12, 5 Liter Bier und 1,5 Liter Almdudler Rotweingemisch getrunken.“ Alles sei freiwillig geschehen. Auf dem Foto erkennt er Elaine jedoch nicht. Frage der Polizei: “Hätte die Frau die Möglichkeit gehabt, das Zimmer zu verlassen?“ Antwort: “Nein, nur ich hatte einen Schlüssel“. Wieder diese Frage: “Haben sie der Negerin für den Geschlechtsverkehr etwas bezahlt?“ Antwort: “Nein, nichts!“. Dritte Niederschrift: “Mir ist die Negerin schon ungefähr eine Woche vor dem GV aufgefallen. Ich war von Anfang an spitz auf sie. Ich bin zu ihr ins Zimmer und habe ihr gedeutet, daß sie heraus kommen soll.“ Sie sei ihm freiwillig gefolgt, habe sich vor ihm ausgezogen, seinen Penis genommen, diesen eingeführt, sich wieder angezogen. Dann sei sie für immer verschwunden - ohne irgendwelche Ansprüche zu stellen. “Sie hat sich vielleicht ein schnelleres Asyl versprochen“, mutmaßt der Wachmann. Ja, noch etwas fällt ihm jetzt ein. Er habe die Frau vor Tagen in der Bäckerei auf ein Getränk eingeladen. Sie hätte ihm den Rücken gestreichelt, sei ihm “zuwekräult“.

Elaine B. bestreitet diese Darstellung. Sie hätte damals doch andere Sorgen gehabt. Sie sei keine Hure. Es hätte ihr vor diesem dicken, nach Alkohol riechenden Mann mit dem Schnurrbart geekelt, sie hatte Angst vor ihm. Und: wenn sie sich wirklich Asyl erhofft hätte, wieso sollte sie diesen Wachmann dann verleumden?

Jetzt treten die Angestellten der Bäckerei in den Zeugenstand. Erste Einvernahme der Verkäuferin Rosa Z.: “Sie hat ihm ein Bussi gegeben. Sie war relativ jung, ich schätze zwischen 20 und 25 Jahren. Die beiden haben sich leise unterhalten. Ich kann die Frau nicht beschreiben.“ Bei der Gegenüberstellung mit Elaine B. sagt Z.: “Ich bin mir nicht ganz sicher, ob sie es ist.“ Bei der zweiten Gegenüberstellung, ein Jahr später, sagt sie plötzlich: “Ja das ist sie!“ Noch etwas will sie loswerden: “Ich muß sagen, daß wir durch die Schwarzafrikaner sehr viele Kunden verlieren. Es ist geschäftsschädigend!“ Ähnlich die zweite Verkäuferin. Erste Einvernahme: “Ich bin mir nicht sicher.“ Zweite Einvernahme: “Ich bin zu 99 Prozent sicher“.

Elaine B. ist 35 Jahre alt, sie spricht weder Deutsch, noch Englisch - nur Französisch. Die geschilderte leise Unterhaltung ist nicht möglich. Ein Detail kommt allerdings nie zur Sprache: die Bäckerei lieferte damals zehntausende Semmeln ins Flüchtlingslager.

Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, die Afrikaner aus Traiskirchen oft nur als Drogendealer zu Gesicht bekommt, will den Fall aufgrund der Aussagen der Bäckerinnen einstellen. Elaines Anwalt Wolfgang Rainer bringt nun eine so genannte Subsidiaranklage beim Oberlandesgericht (OLG) ein. Das Opfer kann auf eigenes Risiko die Rolle des Staatsanwaltes übernehmen. Es passiert Unerwartetes: Das OLG gibt der Frau recht und zwingt das Justizministerium dazu, den Wachmann anzuklagen. “Nach derzeitiger Aktenlage erscheint sowohl der Tatbestand der Vergewaltigung, als auch der Nötigung zweifelsfrei erfüllt“, so das Urteil. Die Bäckerinnen hätten Elaine nicht identifizieren können.

Der Schöffenprozeß am Wiener Neustädter Strafgericht dauert nur kurz. Es werden weder Asylwerber, noch Betreuerinnen Elaines aus dem Frauenhaus vernommen. Richterin Ingeborg K spricht den Wachmann frei. Gewiß, wenn sie Zweifel an der Schuld des Angeklagten hat, dann muß sie das tun. Doch diese Richterin und ihre Schöffen haben keine Zweifel an der Schuld der Frau. Sie rechnen mit der Afrikanerin ab und sie unterstellen ihr ohne einen Beweis zu liefern die übelsten Absichten. Die Begründung ist genau gegenteilig wie jene des OLG: “Es konnte nicht festgestellt werden, daß der Angeklagte gegen den Willen von Elaine B. einen Geschlechtsverkehr durchführte.“ Und die vom OLG angezweifelten Aussagen der Bäckereiangestellten? Ein “klarer Beweis“ dafür, daß Elaine B. auch über den Sex die Unwahrheit gesagt habe. Der Umstand, daß sich die Bäckerinnen im Alter der Beschuldigten um zehn bis fünfzehn Jahre geirrt haben? “Es ist gerichtsnotorisch schwierig, Personen anderer Hautfarbe altersmäßig richtig einzuschätzen“. Die ständig wechselnde Verantwortung des Wachmannes? “Er ist eine ausgesprochen einfach strukturierte Persönlichkeit“ und es spreche daher für ihn, “daß er selbst angibt, der Geschlechtsverkehr mit der Zeugin sei schwer durchführbar gewesen.“ Die Schwarzafrikanerin hingegen sei “ausgesprochen selbstsicher“ aufgetreten, “sodaß es schwer vorstellbar ist, daß sie sich durch den eher unsicher wirkenden Angeklagten derart eingeschüchtert fühlte, daß sie gegen ihren Willen ihre Unterkunft verlassen hätte“.Und der einzige Sachbeweis, der zerrissene rote Slip: “Ihm kommt keinerlei Beweiskraft zu“, so Richterin K. Warum? Der Angeklagte habe ausgesagt, daß die Unterhose “beige“ gewesen sei.

Kein Wort mehr von den Kriminalisten, die eine weinende, völlig eingeschüchterte Frau vorgefunden haben. Kein Wort davon, daß auch der Wachmann zugab, Elaine eingesperrt und den Schlüssel abgezogen zu haben. Kein Zeile über die Zwangslage, in der sich die Asylwerberinnen damals befanden. Dafür volles Verständnis für den Angeklagten: “Der Einwand des Beschuldigten, die Frau habe aufgrund ihres noch nicht erledigten Asylverfahrens eventuell gehofft, durch eine Heirat mit ihm die österreichische Staatsbürgerschaft zu erlangen, ist nicht völlig entkräftet worden.“ Selbst wenn dem so gewesen wäre, wieso zeigt die Frau den Mann dann zwei Wochen später an?

Der Skandal ob dieses Urteiles bleibt aus. “Gspusi in Traiskirchen“ titelt der Kurier. Nun passiert, was Frauenhäuser seit Jahren beklagen. Die Frau wird zur mutmaßlichen Täterin. Mit Billigung von Justizministerin Karin Miklautsch leitet die Oberstaatsanwaltschaft ein Vorverfahren wegen Verleumdung ein. Elaine B. muß “bei sonstiger Zwangsvorführung“ vor den U-Richter. Ihr drohen nun bis zu fünf Jahre Haft. “Das ist Routine, nichts Ungewöhnliches“, sagt ein Sprecher der Justizministerin. Oberstaatsanwalt Pleischl sagt: “Nach diesem Freispruch bleibt uns nichts anderes übrig, als ein Verfahren einzuleiten.“

Justizministerin Karin Miklautsch hat versprochen, mehr für den Schutz von Verbrechensopfern zu unternehmen. Sie sollte diesen Akt studieren. Sie ist die oberste Staatsanwältin. Sie hat das Weisungsrecht. Sie ist politisch verantwortlich, wenn diese Frau auch noch angeklagt wird.

(Quelle: Florian Klenk, „Falter“ vom 11.05.2004)

 
Anmerkung :

Zur seinerzeitigen Subsidiaranklage-Entscheidung des OLG Wien siehe den Beitrag “Niemand sieht dich, wenn du weinst“ (KW 37/2004), zum „Profil“-Bericht darüber den Beitrag “Unterdrückte Klage“ (KW 37/2004) und schließlich zum Freispruch des Heinrich P. (mitsamt unserem Senf dazu) den Beitrag “GV mit einer Negerin - der Freispruch“ (KW 19/2005)

Das Verfahren gegen Elaine B. wegen des Verdachts nach § 288 Abs.1 StGB (falsche Zeugenaussage) und § 297 Abs.1 zweiter Fall StGB (schwere Verleumdung) ist aktuell noch beim Landesgericht Wiener Neustadt anhängig.


Ergänzung : (02.09.2005)

Der Fall nimmt zunehmend skurrile Ausmaße an - so ist der heutigen Printausgabe des STANDARD folgendes zu entnehmen :


Richterin klagt 'Falter'-Journalisten

Richterin klagt 'Falter'-Journalisten wegen Kritik an ihrem Urteil
Die Vorgeschichte führt ins Flüchtlingslager Traiskirchen

Eine Strafrichterin, und das ist wirklich einmal etwas Neues, hat einen 'Falter'-Journalisten wegen übler Nachrede geklagt, weil er ein Urteil und dessen Begründung in einem Prozessbericht heftig kritisiert hatte.

Die Vorgeschichte führt ins Flüchtlingslager Traiskirchen, wo ein Wachmann unter dringendem Verdacht stand, eine Asylwerberin aus Kamerun vergewaltigt zu haben. Erst ein Beschluß des Oberlandesgerichts weckte das Interesse der Anklagebehörde, diesen Fall zu verfolgen. Der Prozeß in Wiener Neustadt endete mit einem rechtskräftigen Freispruch des Wachmanns, die Afrikanerin erntete ein Verfahren wegen Verleumdung.

Dazu las man in der Stadtzeitung 'Falter' schon auf der Titelseite: 'Justizskandal.' Im Artikel 'GV mit einer Negerin' schrieb dann Florian Klenk: 'Richterin Ingeborg K unterstellt der Asylwerberin im Urteil ohne Beweise die niedrigsten Motive.' 'Gewiß, wenn sie Zweifel an der Schuld des Angeklagten hat, dann muß sie das tun. Doch diese Richterin und ihre Schöffen haben keine Zweifel an der Schuld der Frau. Sie rechnen mit der Afrikanerin ab, und sie unterstellen ihr - ohne einen Beweis zu liefern - die übelsten Absichten.'
Das war Richterin K zu viel.

Nun also der Medienprozess: Da spricht eine Richterin der anderen aus der Seele und keine der beiden gern vom umstrittenen Prozeß, denn der sei rechtskräftig beendet. Auch die Urteilsbegründung ist hier zum Leidwesen des 'Falter'-Anwalts kein Thema mehr, wogegen er sich verbissen wehrt. Am Rande erwähnt Richterin K immerhin, daß sie im Prozeß sehr auf den selbstsicheren Eindruck der angeblich vergewaltigten Afrikanerin geachtet hatte, etwa 'wie sie sich bewegt hat', überhaupt 'ihre Gestik und Aussehen'.
Weniger wichtig erschien ihr das Videoband der kontradiktorischen Einvernahme der Asylwerberin mit Dolmetscherin. Da wurden nur acht Minuten von etwa drei Stunden abgespielt. 'Das Videogerät hat auch nicht gut funktioniert', erinnert sich die Klägerin.

Empört ist sie über die unterschwelligen Rassismus-Vorwürfe im 'Falter'-Artikel. 'Mir ist völlig egal, welche Hautfarbe ein Mensch hat. Ein Wahnsinn, einer Richterin so was zu unterstellen!' Der Prozeß geht Mitte Oktober weiter.'

(Daniel Glattauer/DER STANDARD, Printausgabe, 2.9.2005)

 
Autor:
Roland HERMANN feat. Florian KLENK / Falter
 
Links:
http://www.falter.at

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