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GV mit einer Negerin
JUSTIZ Eine Afrikanerin zeigt einen Wachmann wegen Vergewaltigung an. Der
Fall wird zum Politikum, weil er beschämende Zustände im Lager Traiskirchen
enthüllt. Ein Jahr später steht nur noch das Opfer vor Gericht - wegen
Verleumdung. Die Protokolle eines Justizskandals.
(von Florian KLENK - „Falter“ vom 11.05.2005)
Und sie dachte schon, in Sicherheit zu sein. Elaine B. hatte Mißhandlungen
durch die Polizisten Kameruns erlebt, deren Tritte in den Unterleib,
“stinkende, feuchte Zellen“, in die man sie mit 18 anderen Frauen
einsperrte, weil sie für ihren von den Behörden verschleppten Sohn
demonstrierte. Sie hatte die Flucht im Containerschiff überstanden, bei der
sie “fast verrückt wurde“, weil sie auf hoher See “nicht mehr wußte, ob es
draußen Tag oder Nacht war“. Sie stand schließlich nach einer tagelangen
LKW-Fahrt plötzlich in Wien und “rundherum waren auf einmal nur Weiße“.
Sie dachte, in Sicherheit zu sein. Österreich in Gestalt des sonst so
strengen Bundesasylamtes gewährte ihr schnell und unbürokratisch Asyl - so
gut dokumentiert war ihr Fall.
Doch jetzt zeigt dieses Land seine andere Seite. Elaine B., 35,
Geschäftsfrau, gepflegtes Auftreten, Mutter dreier Kinder, hält sich beim
Interview an ihrer Handtasche fest, wird immer wieder von Heulkrämpfen
geschüttelt, sagt ihr Leben sei Dreck, sie könne den Behörden hier nicht
mehr vertrauen, weil die sie wie eine Lügnerin und Prostituierte behandeln.
Elaine B., sorgte vergangenes Jahr für mediales Aufsehen, weil sie als
erste Asylwerberin einen stockbesoffenen Wachmann anzeigte, der sie im
Lager Traiskirchen unter Ausnützung seiner Autorität vergewaltigt haben
soll. Jetzt wird ihr der Prozeß wegen Verleumdung gemacht. Ein paar
Landsleute aus Kamerun, der engagierte Rechtsanwalt Wolfgang Rainer und
sein Mitarbeiter Roland Hermann stehen ihr dieser Tage noch bei. “Sonst
hätte ich mich umgebracht“, sagt Elaine.
Man weiß gar nicht, wo man in diesem Fall zuerst anfangen soll. Beim
damaligen Innenminister Ernst Strasser, der während des laufenden
Verfahrens vor dem Nationalrat erklärte, daß die Vorwürfe der Frau
“haltlos“ seien? Bei der von ihm eingesetzten Firma European Homecare,
die das Lager Traiskirchen angeblich viel billiger als die Caritas
verwaltet ? in Wahrheit aber Subfirmen mit besoffenen Nachtwächtern
einsetzte, die wegen sexueller Übergriffe entlassen werden mußten? Bei
Lagerleiter Franz Sch., der zu den sexuellen Übregriffen in den
Waschräumen des Frauenhauses später vor Gericht sagen wird: “Nach unserem
Informationsstand ist das etwas, das sehr häufig vorkommt und wo sich
niemand daran stößt?“ Bei Richterin Ingeborg K, die am Ende des
Dramas den Verdacht nicht mehr “entkräften“ wollte, daß Elaine B. nur eine
“Prostituierte“ sei - obwohl nicht einmal der angeklagte Wachmann solches
behauptete?
Zurück ins Frühjahr 2004 Traiskirchen ist mit 1000 Asylwerbern
völlig überfüllt. Täglich kommen hundert dazu. Das Innenministerium steht
unter politischen Druck und diskreditiert die Caritas. Wachleute werden
später vor Gericht aussagen, daß man Asylwerberinnen für schnellen Sex
bezahlen konnte. Sie werden auch von Zuhältern berichten, die mit ihren
Wägen vors Lager rollten. Die sexuelle Ausbeutung dürfte unerträglich
gewesen sein. Eine profil-Journalistin veröffentlichte in einer
Artikelserie ein Email und die Aussagen mehrerer Frauen, die über sexuelle
Übergriffe seitens der Wachleute klagten. “Please care for us!”, flehten
die Frauen . Das Innenministerium versicherte damals, die Polizei stoße auf
eine “Mauer des Schweigens“.
Zu jener Zeit verlangte Elaine B. aus Kamerun den Chef der Traiskirchner
Gendarmerie zu sprechen. Sie legte einen zerrissenen roten Slip auf den
Wachzimmertisch und sie schilderte “unter Tränen“, wie ihr ein betrunkener
Wachmann tagelang nachgestiegen sei, wie dieser auf seine Uniform gedeutet
habe, wie er ihr gedroht habe, sie aus dem Lager zu werfen und ihr die
Kehle durchzuschneiden. Eines Nachts sei er ins Zimmer geschlichen, habe
das Licht angeknipst und sie zum Mitkommen aufgefordert. Elaine B., damals
noch ohne Asyl, fürchtete seine Autorität, band sich ein Handtuch um,
folgte dem Uniformierten ins Büro, in dem ein Bett und eine Küchenrolle
stehen. Die hatte der Wachmann vorbereitet, um “hineinzuspritzen“, wie er
später zugeben wird. “Ich wußte zunächst nicht, was der Mann von mir
wollte. Ich dachte, ich hatte etwas verbrochen. Doch hier in diesem Zimmer
war mir klar, daß er mich vergewaltigen wollte“, sagte Elaine B.. Sie roch
seine Fahne, sie wagte nicht zu schreien.
Die gläubige Christin aus Kamerun wird die Tat noch mehrmals bis ins
kleinste intimste Detail schildern müssen und sich dabei nie widersprechen.
Sie erzählt minutiös, wie der Mann die Tür abgeschlossen und den Schlüssel
abgezogen hatte. Sie berichtet von den nachfolgenden Schmerzen im
Unterleib, wie sie sich wochenlang mit warmen Wasser wusch. Sie erkennt den
Wachmann auf einem Foto sofort wieder. Die Beamten vermerken im Protokoll,
daß Elaine B. verstört wirke. “Für uns hat es keinen Zweifel gegeben, daß
es so gewesen ist, wie sie es angegeben hat. Die Frau war eingeschüchtert
und hat sich recht ängstlich gegeben“, wird sich der in der Sache
ermittelnde Bezirksinspektor Wolfgang Sch. ein Jahr später vor Gericht
erinnern. Seine Aussage wird ebenso untergehen, wie das Opfer.
Es passieren verstörende Fehler. Beim ersten Verhör in der Wachstube findet
sich kein ausgebildeter Dolmetscher, außerdem wird die traumatisierte Frau
zuerst von einem Mann vernommen. Die Polizisten nennen Elaine B. in den
Protokollen manchmal nicht beim Namen, sondern bezeichnen sie als “die
Negerin“. Immer wieder wird sie mit Prostitution in Zusammenhang gebracht.
Heinrich P., 48, wird als mutmaßlicher Täter ausgeforscht. Der gelernte
Maurer mit dem dicken Schnurrbart, sagt beim ersten Verhör: “Ich hatte
keinen Sex mit der Negerin“. Bei der nächsten Einvernahme erinnert er sich
besser: “Es kann sein, daß der GV mit der Negerin stattgefunden hat. Ich
habe zuvor 12, 5 Liter Bier und 1,5 Liter Almdudler Rotweingemisch
getrunken.“ Alles sei freiwillig geschehen. Auf dem Foto erkennt er Elaine
jedoch nicht. Frage der Polizei: “Hätte die Frau die Möglichkeit gehabt,
das Zimmer zu verlassen?“ Antwort: “Nein, nur ich hatte einen Schlüssel“.
Wieder diese Frage: “Haben sie der Negerin für den Geschlechtsverkehr
etwas bezahlt?“ Antwort: “Nein, nichts!“. Dritte Niederschrift: “Mir ist die
Negerin schon ungefähr eine Woche vor dem GV aufgefallen. Ich war von
Anfang an spitz auf sie. Ich bin zu ihr ins Zimmer und habe ihr gedeutet,
daß sie heraus kommen soll.“ Sie sei ihm freiwillig gefolgt, habe sich
vor ihm ausgezogen, seinen Penis genommen, diesen eingeführt, sich wieder
angezogen. Dann sei sie für immer verschwunden - ohne irgendwelche
Ansprüche zu stellen. “Sie hat sich vielleicht ein schnelleres Asyl
versprochen“, mutmaßt der Wachmann. Ja, noch etwas fällt ihm jetzt ein. Er
habe die Frau vor Tagen in der Bäckerei auf ein Getränk eingeladen. Sie
hätte ihm den Rücken gestreichelt, sei ihm “zuwekräult“.
Elaine B. bestreitet diese Darstellung. Sie hätte damals doch andere Sorgen
gehabt. Sie sei keine Hure. Es hätte ihr vor diesem dicken, nach Alkohol
riechenden Mann mit dem Schnurrbart geekelt, sie hatte Angst vor ihm. Und:
wenn sie sich wirklich Asyl erhofft hätte, wieso sollte sie diesen Wachmann
dann verleumden?
Jetzt treten die Angestellten der Bäckerei in den Zeugenstand. Erste
Einvernahme der Verkäuferin Rosa Z.: “Sie hat ihm ein Bussi gegeben. Sie
war relativ jung, ich schätze zwischen 20 und 25 Jahren. Die beiden haben
sich leise unterhalten. Ich kann die Frau nicht beschreiben.“ Bei der
Gegenüberstellung mit Elaine B. sagt Z.: “Ich bin mir nicht ganz sicher, ob
sie es ist.“ Bei der zweiten Gegenüberstellung, ein Jahr später, sagt sie
plötzlich: “Ja das ist sie!“ Noch etwas will sie loswerden: “Ich muß
sagen, daß wir durch die Schwarzafrikaner sehr viele Kunden verlieren. Es
ist geschäftsschädigend!“ Ähnlich die zweite Verkäuferin. Erste
Einvernahme: “Ich bin mir nicht sicher.“ Zweite Einvernahme: “Ich bin zu
99 Prozent sicher“.
Elaine B. ist 35 Jahre alt, sie spricht weder Deutsch, noch Englisch - nur
Französisch. Die geschilderte leise Unterhaltung ist nicht möglich. Ein
Detail kommt allerdings nie zur Sprache: die Bäckerei lieferte damals
zehntausende Semmeln ins Flüchtlingslager.
Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, die Afrikaner aus
Traiskirchen oft nur als Drogendealer zu Gesicht bekommt, will den Fall
aufgrund der Aussagen der Bäckerinnen einstellen. Elaines Anwalt Wolfgang
Rainer bringt nun eine so genannte Subsidiaranklage beim
Oberlandesgericht (OLG) ein. Das Opfer kann auf eigenes Risiko die Rolle
des Staatsanwaltes übernehmen. Es passiert Unerwartetes: Das OLG gibt der
Frau recht und zwingt das Justizministerium dazu, den Wachmann anzuklagen.
“Nach derzeitiger Aktenlage erscheint sowohl der Tatbestand der
Vergewaltigung, als auch der Nötigung zweifelsfrei erfüllt“, so das Urteil.
Die Bäckerinnen hätten Elaine nicht identifizieren können.
Der Schöffenprozeß am Wiener Neustädter Strafgericht dauert nur kurz. Es
werden weder Asylwerber, noch Betreuerinnen Elaines aus dem Frauenhaus
vernommen. Richterin Ingeborg K spricht den Wachmann frei. Gewiß,
wenn sie Zweifel an der Schuld des Angeklagten hat, dann muß sie das tun.
Doch diese Richterin und ihre Schöffen haben keine Zweifel an der Schuld
der Frau. Sie rechnen mit der Afrikanerin ab und sie unterstellen ihr
ohne einen Beweis zu liefern die übelsten Absichten. Die Begründung ist
genau gegenteilig wie jene des OLG: “Es konnte nicht festgestellt werden,
daß der Angeklagte gegen den Willen von Elaine B. einen Geschlechtsverkehr
durchführte.“ Und die vom OLG angezweifelten Aussagen der Bäckereiangestellten? Ein
“klarer Beweis“ dafür, daß Elaine B. auch über den Sex die Unwahrheit
gesagt habe. Der Umstand, daß sich die Bäckerinnen im Alter der
Beschuldigten um zehn bis fünfzehn Jahre geirrt haben? “Es ist
gerichtsnotorisch schwierig, Personen anderer Hautfarbe altersmäßig richtig
einzuschätzen“. Die ständig wechselnde Verantwortung des Wachmannes? “Er
ist eine ausgesprochen einfach strukturierte Persönlichkeit“ und es spreche
daher für ihn, “daß er selbst angibt, der Geschlechtsverkehr mit der
Zeugin sei schwer durchführbar gewesen.“ Die Schwarzafrikanerin hingegen
sei “ausgesprochen selbstsicher“ aufgetreten, “sodaß es schwer vorstellbar
ist, daß sie sich durch den eher unsicher wirkenden Angeklagten derart
eingeschüchtert fühlte, daß sie gegen ihren Willen ihre Unterkunft
verlassen hätte“.Und der einzige Sachbeweis, der zerrissene rote Slip: “Ihm
kommt keinerlei Beweiskraft zu“, so Richterin K. Warum? Der
Angeklagte habe ausgesagt, daß die Unterhose “beige“ gewesen sei.
Kein Wort mehr von den Kriminalisten, die eine weinende, völlig
eingeschüchterte Frau vorgefunden haben. Kein Wort davon, daß auch der
Wachmann zugab, Elaine eingesperrt und den Schlüssel abgezogen zu haben.
Kein Zeile über die Zwangslage, in der sich die Asylwerberinnen damals
befanden. Dafür volles Verständnis für den Angeklagten: “Der Einwand des
Beschuldigten, die Frau habe aufgrund ihres noch nicht erledigten
Asylverfahrens eventuell gehofft, durch eine Heirat mit ihm die
österreichische Staatsbürgerschaft zu erlangen, ist nicht völlig entkräftet
worden.“ Selbst wenn dem so gewesen wäre, wieso zeigt die Frau den Mann
dann zwei Wochen später an?
Der Skandal ob dieses Urteiles bleibt aus. “Gspusi in Traiskirchen“ titelt
der Kurier. Nun passiert, was Frauenhäuser seit Jahren beklagen. Die Frau
wird zur mutmaßlichen Täterin. Mit Billigung von Justizministerin Karin
Miklautsch leitet die Oberstaatsanwaltschaft ein Vorverfahren wegen
Verleumdung ein. Elaine B. muß “bei sonstiger Zwangsvorführung“ vor den
U-Richter. Ihr drohen nun bis zu fünf Jahre Haft. “Das ist Routine, nichts
Ungewöhnliches“, sagt ein Sprecher der Justizministerin. Oberstaatsanwalt
Pleischl sagt: “Nach diesem Freispruch bleibt uns nichts anderes übrig, als
ein Verfahren einzuleiten.“
Justizministerin Karin Miklautsch hat versprochen, mehr für den Schutz von
Verbrechensopfern zu unternehmen. Sie sollte diesen Akt studieren. Sie ist
die oberste Staatsanwältin. Sie hat das Weisungsrecht. Sie ist politisch
verantwortlich, wenn diese Frau auch noch angeklagt wird.
(Quelle: Florian Klenk, „Falter“ vom 11.05.2004)
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